Über UGS® ULM

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UGS® Jäkel e.K.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der UGS® Jäkel e.K.. UGS® Jäkel e.K. schließt jegliche Art von Verträgen über Produkte und Dienstleistungen nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I.Preise und Zahlungsbedingungen
II.Lieferbedingungen
III.Eigentumsvorbehalt
IV.Gewährleistungsrechte des Kunden
V.Verletzung von Käuferpflichten
VI.Software-Lizenz
VII.  Schlussbestimmungen

I. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise für UGS® SIM
    Die Preise für die UGS® SIM sind der entsprechenden Preisliste auf der UGS® Homepage zu entnehmen. Sie sind verbindlich, wenn mit UGS® verhandelt wurde und ein schriftliches Angebot vorliegt. Alle auf der Homepage der UGS® angegebenen Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer.
  2. Preise für UGS® GAME
    Preise für das UGS® GAME sind bei Interesse auf Anfrage erhältlich und nur dann verbindlich, wenn ein schriftliches Angebot der UGS® vorliegt.
  3. Zahlungsbedingungen
    Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zu leisten, es sei denn, ein anderer Zahlungstermin wurde schriftlich vereinbart. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist UGS® berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% (bei Verbrauchern) bzw. 8% (bei Unternehmern) über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Des weiteren behält es sich UGS® gegebenenfalls vor, weitere Leistungen auszusetzen, bis alle ausstehenden Rechnungen bezahlt sind. Der Kunde gerät nach Verstreichen des Zahlungstermins auch ohne Erhalt einer Mahnung automatisch in Verzug. UGS® behält sich zudem bei Zahlungsverzug des Kunden das Recht vor, den Kaufvertrag zu annullieren und die Ware zurückzufordern.
  4. Zurückhaltung von Zahlungen
    Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, es steht ihm ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zu. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Höhe der Verzinsung 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.

II. Lieferbedingungen

  1. Auftragsbearbeitung
    Bestellungen werden von UGS® Jäkel e.K. unmittelbar nach Eingang des Auftrages bearbeitet. Lieferfristen bestehen nicht, es sei denn, etwas anderes wurde zuvor schriftlich vereinbart.
  2. Belieferungsvorbehalt
    Kann die UGS® Jäkel e.K. ihre Lieferpflichten aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder durch Verstöße ihres Vertragspartners nicht erfüllen, wird sie von ihrer Leistungspflicht frei.
  3. Nachfristsetzung
    Befindet sich die UGS® Jäkel e.K. in Lieferverzug, so muss ihr der Käufer, bevor er sich von dem Vertrag lösen kann, schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen.

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Eigentumsvorbehalt
    Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der UGS® Jäkel e.K..

IV. Gewährleistungsrechte des Kunden

  1. Mängelgewährleistung
    Mängel beseitigen wir unentgeltlich nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
    Der Käufer hat uns die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl und lässt sich der Mangel auch nicht in einer für den Kunden zumutbaren Weise umgehen - insbesondere nach fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden gesetzten Nachfrist - kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
  2. Untersuchungspflicht und Gewährleistungsverlust; Lauf der Gewährleistungsfrist
    Bei Anlieferung hat der Käufer die gelieferten Gegenstände unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er der UGS® Jäkel e.K. innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter beifügen der zur Nachvollziehbarkeit des Mangels erforderlichen Datenträger, Unterlagen und sonstiger Informationen anzuzeigen. Bei Mängeln, die nicht auf einfache Weise reproduzierbar sind, stellt der Kunde ein bearbeitetes Testbeispiel in maschinenlesbarer Form per Email (info@ugssim.de) zur Verfügung. Unterlässt er dies, verliert er wegen dieser Mängel jegliche Ansprüche.

    Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.

V. Verletzung von Käuferpflichten

  1. Abnahmeverweigerung
    Verweigert der Käufer auch nach Ablauf einer ihm gesetzten Naschfrist von vier Wochen die Abnahme der Ware oder erklärt er vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, so hat er an die UGS® Jäkel e.K. Schadendersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Käufer bleibt jedoch gestattet, nachzuweisen, dass der UGS® Jäkel e.K. kein oder nur geringerer Schaden entstanden ist.

VI. Software-Lizenz

  1. Urheberrecht
    Der Kunde erkennt UGS® SIM als urheberrechtlich geschützt an und wird sich nicht auf einen fehlenden Schutz im Sinne des Urheberrechtes berufen.
  2. Nutzungsrecht
    An der von der UGS® Jäkel e.K. gelieferten Software einschließlich der Dokumentation wird dem Käufer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht übertragen.
  3. Eigenvertrieb
    Es ist dem Käufer nicht gestattet, die vertragsgegenständliche Software zu verleasen oder zu vermieten, zu vertreiben, Unterlizenzen auszustellen, die Software in einem Time-Sharing-Verfahren oder in einer anderen unbefugten Art und Weise zu verwenden, außer unter Bedingungen, die in schriftlicher Form separat in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt wurden.
  4. Quellcode
    Für den menschlich lesbaren Code der Software (Quellcode) wird keine Lizenz gewährt. Außer in dem unten aufgeführten Rahmen werden dem Käufer durch diesen Lizenzvertrag keine Rechte auf Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken oder andere Rechte hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Software gewährt.
  5. Vervielfältigung
    Das Nutzungsrecht ist auf den Betrieb des Käufers beschränkt. Die Software wird für die Nutzung auf einem PC lizenziert. Ansonsten darf die Software und die dazugehörige Dokumentation nur vervielfältigt werden, sofern dies zum Zwecke der Sicherung und Archivierung notwendig ist. Urheberrechtsvermerke oder andere Angaben zu gewerblichen Schutzrechten, die auf der Software erscheinen, müssen ebenfalls auf allen Kopien erscheinen.
    Eine Mehrfachnutzung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der UGS® Jäkel e.K..
  6. Veränderungen
    Der Käufer ist nicht berechtigt, Modifikationen, Reverse Engineering (Zurückentwicklung der Software), Dekompilierung oder die Aufteilung der Software in Einzelkomponenten vorzunehmen. Etwa vorhandene Sicherheitsmechanismen gegen unzulässige Nutzung dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden.
  7. Weitergabe
    Software und Dokumentation dürfen Dritten, auch nach Beendigung dieser Vereinbarung, ohne unsere Zustimmung weder ganz noch in Teilen zugänglich gemacht werden.
  8. Copyrightvermerke
    Mit Ausnahme der dem Kunden einzelvertraglich und hier ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben alle Rechte an der Software und Dokumentation bei uns oder unseren Lizenzgebern. Copyrightvermerke auf den Datenträgern dürfen nicht entfernt und müssen gegebenenfalls entsprechend auf jeder Vervielfältigung oder Kopie angebracht werden.
  9. Rückgabepflicht
    Endet die Nutzungsberechtigung des Kunden - sei es infolge einer Kündigung oder Rückgängigmachung der Vereinbarung oder aus sonstigem Grund - hat der Kunde die ihm überlassenen Programme einschließlich Dokumentation und etwaiger Kopien restlos an die UGS® Jäkel e.K. herauszugeben oder zu löschen und dies schriftlich zu bestätigen, sofern nicht schriftlich eine andere Regelung getroffen wird.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort
    Erfüllungsort dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ulm. Alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten werden ausschließlich am Gerichtsstand Ulm verhandelt.
  2. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Ulm, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    Außerdem wird Ulm als Gerichtsstand für den Fall vereinbart, dass der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder dass dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: Januar 2021